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PHW Gruppe - Unsere Verantwortung

Nachhaltigkeit hat in unserem Familienunternehmen bereits seit Jahrzehnten einen festen Stellenwert. Zusammen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernehmen wir „Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt“ als Kernbestandteil unserer Unternehmensphilosophie.

Code of EthicsCode of ConductGrundsatzerklärung
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Bericht zum LkSG

Hier finden Sie den Aktuellen Bericht zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz):

Hinweisgebersystem

 

Die Paul Wesjohann & Co. GmbH mit allen verbundenen Gesellschaften (PHW) und die Lohmann & Co. AG (gemeinsam mit PHW die PHW-Gruppe) räumen Ihnen die Möglichkeit ein, sich bei einem Verdacht oder der Kenntnis von illegalem oder unethischem Handeln oder Regelverstößen der PHW-Gruppe vertraulich an ein unabhängiges Hinweisgeberportal zu wenden und somit zur Aufdeckung von Rechtsverstößen beizutragen.

 

Gemeldet werden kann ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden in unserer Unternehmensgruppe als auch unserer Lieferanten und Dienstleister in Bezug auf mögliche Rechtsverstöße oder unternehmensschädigende Missstände und Handlungen wie z.B. Korruption, Bestechung, Betrug, sonstige strafbare Handlungen, Kinderarbeit, Sklaverei, fehlende Arbeitssicherheit, Ausbeutung und Diskriminierung.

 

Den Hinweisgebenden entsteht durch eine Meldung keinerlei Nachteil. Meldungen können in deutscher und englischer Sprache erfolgen. Die Meldungen können auf Wunsch auch anonym erfolgen.

 

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der PHW-Gruppe haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:

 

Die vertrauensvolle Meldestelle kann rund um die Uhr per Webformular, per E-Mail, per Fax oder Post und werktäglich zu Bürozeiten telefonisch und persönlich kontaktiert werden.

 

Zudem besteht die Möglichkeit der Meldung an behördliche externe Meldestellen. Diese sind beispielsweise:

  • die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz bzw. die weitere Meldestelle des Bundes (für Meldungen die die externe Meldestelle des Bundes betreffen);
  • ggf. externe Meldestelle des Landes jeweiligen Bundeslandes;
  • ggf. speziell zuständige externe Meldestellen: beispielsweise beim Bundeskartellamt oder speziell für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;

 

Weitere Informationen zu Hinweisgebermeldungen bei den externen behördlichen Meldestellen, beispielsweise zu Zuständigkeit und Ablauf, können den entsprechenden veröffentlichten behördlichen Informationen entnommen werden.


Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schork zur Verfügung.

Heuking Kühn Lüer Wojtek
z. Hd. Dr. Christoph Schork
Magnusstraße 13
D-50672 Köln

 

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf die Produkte oder Dienstleistungen der PHW-Gruppe unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen.

 

Für Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie weitere Verfahrenshinweise hier: 2023_Verfahrensordnung_Hinweisgebersystem_PHW_de.pdf

Die Verfahrenshinweise gelten entsprechend auch für Meldungen an die Lohmann & Co. AG.