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01.09.2011

Wiesenhof zieht Konsequenzen aus Fernsehbildern

Rechterfeld, den 1. September 2011. Einen Tag nach der Ausstrahlung der ARDReportage über „das System Wiesenhof“ zieht das Unternehmen Konsequenzen aus den Fernsehbildern. Szenen am Ende des Beitrages zeigen Mitarbeiter einer externen Firma, die Tiere auf einer Putenfarm ausstallen und dabei gegen Tierschutzvorgaben verstoßen. Diese Tatsache ist für Wiesenhof absolut inakzeptabel. Aus diesem Grund wird Wiesenhof von der verantwortlichen Ausstallungsfirma verlangen, die Mitarbeiter sofort freizustellen. Damit will Wiesenhof sicherstellen, dass keiner der identifizierbaren Mitarbeiter der Fremdfirma künftig bei einem der Partnerlandwirte eingesetzt wird. Wiesenhof hat die verantwortliche Firma umgehend aufgefordert zu den Ausstallungspraktiken Stellung zu beziehen.

 

Die Vorwürfe der radikalen Tierrechtsorganisation PETA, auf deren Bilder sich auch die beiden SWR/ARD-Autoren stützen, weist Wiesenhof von sich. Peter Wesjohann, der Vorstandsvorsitzende der PHW-Gruppe: „Dieser Vorfall ist anders als PETA behauptet nicht typisch für Wiesenhof.“ So fand bei einem Partnerbetrieb von Wiesenhof in der Nacht von 25. auf 26. August 2011 eine unangemeldete amtliche Untersuchung des Veterinäramtes des Landkreises Cloppenburg statt, bei welcher Mitarbeiter der besagten Ausstallungsfirma kontrolliert wurden. Bei dieser Ausstallung wurden keinerlei Auffälligkeiten festgestellt. Auch ein in der Nacht von 29. auf 30.08.2011 erfolgtes unangekündigtes QS-Audit belegt, dass sich Mitarbeiter der Ausstallungsfirma an die Vorgaben des Tierschutzgesetzes gehalten haben. Des Weiteren belegt eine amtliche Untersuchung des Veterinäramtes, dass diejenigen Tiere, die von der betroffenen Putenfarm an den fraglichen Tagen zur Schlachtung angeliefert wurden, keine tierschutzrelevanten Auffälligkeiten aufwiesen. Wörtlich heißt es in dem Schreiben, dass „tierschutzrelevante Veränderungen im Vergleich zu anderen Putenschlachtungen aufgrund der Fleischuntersuchungsbefunde nicht festgestellt werden.“

Nach den Vorfällen auf einer Elterntierfarm im Jahr 2009 hatte Wiesenhof nochmals alle auf den Farmen tätigen Fremdfirmen bzw. Ausstallfirmen - auch die im ARDBeitrag gezeigte - von der Landwirtschaftskammer Oldenburg sowie intern schulen lassen. Alle Partnerlandwirte sind darüber hinaus von Wiesenhof angewiesen, etwaige Tierschutzverstöße sofort an das Unternehmen zu melden.

 

Elterntierbetrieb: Alte Bilder neu aufgewärmt

 

Die von der ARD erneut ausgestrahlten Bilder von einer Elterntierfarm in Twistringen stammen aus dem Jahr 2009. Diese dokumentieren Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Das Vertragsverhältnis mit der damaligen Pächterin Kerstin Wessels besteht seit November 2009 nicht mehr. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte sich Wiesenhof für das Fehlverhalten der

Mitarbeiter und der Fremdfirmen entschuldigt. Außerdem hat sich das Unternehmen von dem hauptverantwortlichen Mitarbeiter getrennt, ebenso von der Fremdfirma. Darüber hinaus hatte Wiesenhof seine umfangreichen bestehenden Kontrollen bei den Elterntierbetrieben deutschlandweit nochmals verschärft. Gegen die frühere Betreiberin und Hauptverantwortliche der Elterntierfarm in Twistringen hatte Wiesenhof am 12. Januar 2010 Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verden gestellt, weil sie ihrer vertraglichen Aufsichtspflicht nicht nachgekommen war, Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen nicht unterbunden, das Unternehmen und die zuständigen Behörden nicht informiert, sondern stattdessen die Vergehen zugelassen hatte. Vom Nachfolger dieser Pächterin liegt Wiesenhof eine eidesstattliche Erklärung vor, dass sich solche Vorfälle auf dieser Farm nicht mehr ereignet haben. Die Ergebnisse einer amtlichen Kontrolle am 29.07.2011 belegen, dass diese Elterntierfarm allen Tierschutzanforderungen gerecht wird.

 

Gegen PETA hatte Wiesenhof seinerzeit Strafanzeige gestellt. Sowohl das Verfahren gegen die Ex-Pächterin wie auch gegen PETA werden unter dem Aktenzeichen 313 Js 1540/10 bei der Staatsanwaltschaft Verden geführt und sind noch nicht abgeschlossen.

 

PETA hatte 2009 mehrere Strafanzeigen gegen Wiesenhof gestellt. Das unter dem Aktenzeichen 941 Js 1623/10 geführte Verfahren gegen Verantwortliche der Firma Wiesenhof wegen unrichtiger Tatsachenbehauptungen zur Tierhaltung in Werbeprospekten etc., Betruges, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten etc. ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg am 20. Juli 2010 eingestellt worden. Das dort weiter genannte Verfahren 200 Js 3794/10 (Vorwurf der Qualzucht) ist als Strafverfahren nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 29. Dezember 2010 eingestellt worden. Die Angelegenheit wurde an den Landkreis Vechta als zuständige Verwaltungsbehörde wegen einer etwa vorliegenden Ordnungswidrigkeit abgegeben. Dort ist das Verfahren am 24. März 2011 eingestellt worden.

 

Das schließlich noch anhängige Verfahren 200 Js 3789/10 wurde am 5. Februar 2010 an die Staatsanwaltschaft Verden abgegeben (313 Js 3732/10). Bei der Staatsanwaltschaft Verden wird dieses Verfahren inzwischen gesammelt unter dem Aktenzeichen 313 Js 3718/10 geführt. Es richtet sich gegen die Verantwortlichen des Impftrupps, die Verantwortlichen der Ausstallung und Verantwortliche von Wiesenhof. Das Verfahren ist dort bislang nur formell anhängig. Es ist noch niemand verantwortlich vernommen worden.

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